Wie gründet man eine Holdinggesellschaft?

Der Begriff "holding" bezeichnet die Beteiligung, die zum Besitz von Anteilen an einer oder mehreren Tochtergesellschaften geeignet ist. Sie fungiert als Verbindlichkeit und hat nur Anspruch auf Disposition und Verwaltung von Verpflichtungen oder als Vermögenswert, indem sie Dienstleistungen für die verschiedenen Tochtergesellschaften erbringt. In dieser Phase ist es unerlässlich, die Vermögenswerte für die Gründung einer Holdinggesellschaft, das Verfahren und den rechtlichen Status entsprechend zu bestimmen.

Vorteile der Gründung einer Holdinggesellschaft

Die Gründung einer Holdinggesellschaft bietet verschiedene Vorteile für das Unternehmen. Insbesondere hat die Organisation das Privileg, Verluste auszugleichen. Es ist auch möglich, die Ausschüttung von Gesellschaftsanteilen von der Steuer zu befreien; und die Dividenden zu befreien. Dann gibt es noch die juristische Einrichtung, die sich in einem anderen Aspekt positiv auf das Honorar auswirkt. Andererseits erlaubt die Gründung einer Holdinggesellschaft den Geschäftsführern, mögliche Verluste oder Gewinne zu Lasten der verschiedenen Tochtergesellschaften zu verteilen, sofern die Muttergesellschaft mindestens 95 % der Wertpapiere der betreffenden Tochtergesellschaft hält. Außerdem bietet Ihnen eine Holdinggesellschaft eine Steuerbefreiung für den Aufschlag auf die Wertpapiere des Instituts. Wenn eine Holdinggesellschaft die Wertpapiere einer Tochtergesellschaft ausschüttet, zahlt die Tochtergesellschaft nur Körperschaftssteuer auf maximal 10 % des Überschussbetrags.

So gründen Sie eine Muttergesellschaft

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Holdinggesellschaft zu gründen: Die erste ist, eine vollkommen neue und autonome Firma zu gründen, bevor man Mittel in Tochtergesellschaften investiert. Die zweite Möglichkeit besteht darin, ein Unternehmen zu verwenden, das durch eine teilweise Einbringung von Vermögenswerten mit einem neu gegründeten Unternehmen fusioniert hat. Dieser Ansatz ist jedoch schwierig zu implementieren und teurer. Der dritte Weg ist die Gründung einer Holdinggesellschaft durch einen Einbringungsvertrag zwischen den Partnern. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Tochtergesellschaften. Sie sollten jedoch bedenken, dass der Wert jedes Anteils, der der Holdinggesellschaft zugerechnet wird, von einem Einlagenprüfer geschätzt werden muss. Zur Veranschaulichung: Ihnen entstehen Kosten in Höhe von 3.000 € für das Honorar des Wirtschaftsprüfers und die Registrierungsgebühren. Diese Methode ist recht komplex und möglicherweise die am wenigsten beliebte von allen.

Der rechtliche Status einer Holdinggesellschaft und die damit verbundenen Hindernisse

Die Gründung einer Holdinggesellschaft erfordert die Einhaltung bestimmter Regeln. Es ist entscheidend zu berücksichtigen, dass die gewählte Rechtsform erforderlich ist, um das Unternehmen der Körperschaftssteuer zu unterwerfen. Die meisten Holdinggesellschaften werden als vereinfachte Aktiengesellschaft gegründet. Da es derzeit nicht sozialversicherungspflichtig ist.  Aus rechtlicher Sicht sollte man, um das Etikett des Rechtsmissbrauchs und die damit verbundenen Strafen zu vermeiden, unbedingt eine Vermögensverwaltungsaktivität vorsehen: die Holdinggesellschaft darf keine leere, funktionslose Hülle sein, die nach Steuervorteilen giert. Die Gründung einer Holdinggesellschaft erfordert spezielle rechtliche, steuerliche und buchhalterische Kenntnisse.
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